Blower-Door

Das BlowerDoor Messprinzip - BlowerDoor Messung nach DIN EN 13829

Die BlowerDoor Messung ist seit 1998 anerkannte Regel der Technik, die luftdichte Gebäudehülle ist eine Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Für die Messung wird ein BlowerDoor System in eine Außentür oder in ein Fenster des Gebäudes eingesetzt. Alle weiteren Außentüren und Fenster werden geschlossen, alle Innentüren des Gebäudes bleiben geöffnet, so dass ein Luftverbund im Gebäude entsteht. Das BlowerDoor Gebläse erzeugt einen Unter- bzw. Überdruck, der Luftaustausch im Gebäude wird ermittelt.

Luftwechselraten geben Aufschluss über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, die während der BlowerDoor Messung geortet und anschließend gezielt beseitigt werden können. Ausreichende Luftwechselraten bedeuten jedoch nicht, dass keine unzulässig großen Leckagen in der Gebäudehülle vorhanden sind; eine zumindest stichpunktartige Leckageortung ist daher fester Bestandteil einer BlowerDoor Messung nach DIN EN 13829. Die Energieeffizienz des Gebäudes sowie die Qualität der Bauausführung werden optimiert und mittels Prüfbericht dokumentiert. Auch im Rahmen von KfW-Effizienzhaus-Förderungen werden derartige Luftdichtheitstests gefordert.

Nach Energieeinsparverordnung erfolgt die Luftdichtheitsmessung nach Fertigstellung des Gebäudes. Wir empfehlen eine zusätzliche BlowerDoor Messung bereits während der Bauphase zu dem Zeitpunkt, an dem die luftdichte Hülle noch sichtbar ist. Leckagen können so in der Regel mit wenig Aufwand beseitigt werden. Erfolgt die Luftdichtheitsmessung ausschließlich im Nutzungszustand, sind Nachbesserungen wesentlich aufwändiger und dadurch mit höheren Kosten verbunden.